ARBEITSEINSÄTZE
Aus Organisationsgründen bitten wir darum, dass sich alle Teilnehmer an den Arbeitseinsätzen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Arbeitseinsatzes bei dem jeweiligen Arbeitseinsatzleiter anmelden.
Es werden maximal 30 Teilnehmer an den jeweiligen Arbeitseinsätzen zugelassen. Unangemeldete Vereinsmitglieder können daher nicht an den jeweiligen Arbeitseinsätzen teilnehmen.
Gemäß unserer Satzung § 4 Absatz 2 haben die Mitglieder unseres Kleingartenvereins bei notwendiger Gemeinschaftsarbeit mitzuwirken. Die Ableistung der Arbeitsstunden ist eine eigenverantwortliche Bringepflicht!
Achten Sie bei der Teilnahme an den Arbeitseinsätzen auf arbeitsgerechte und witterungsbedingte Kleidung. Das Tragen von festem Schuhwerk und das Vorhandensein eigener Handschuhe setzen wir voraus.
Zu jedem Arbeitseinsatz besteht die Möglichkeit, Rasen- und Strauchschnitt für ein Entgelt von 2,- € bis 4,- € abzugeben.
Treffpunkt: am Vereinshaus 08:45 Uhr, Beginn: jeweils 09:00 Uhr